Nach der FörderungPost-EEG
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wurden im Jahr 2000 umfassende Förderungen für EE-Anlagen etabliert, um den Ausbau der Stromversorgung aus regenerativen Quellen zu unterstützen. Die Förderverträge wurden auf einen Zeitraum von 20 Jahren angesetzt und laufen folglich seit Ende 2020 für die ersten EE-Anlagen aus. Staatliche Förderungen wie die feste Einspeisevergütung, die Marktprämie oder das Vorrangprinzip gegenüber herkömmlichen Brennstoffen fallen weg – der Bedarf an neuen Vermarktungsmodellen steigt.
Um Ihre Solaranlage oder Ihren Windpark auch nach der EEG-Förderung bestmöglich zu vermarkten, bieten sich verschiedene Möglichkeiten der sonstigen Direktvermarktung an:
- Power Purchase Agreements
- Spotvermarktung
- Einbehalt oder Verkauf der erzeugten Herkunftsnachweise