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Nach der FörderungPost-EEG

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wurden im Jahr 2000 umfassende Förderungen für EE-Anlagen etabliert, um den Ausbau der Stromversorgung aus regenerativen Quellen zu unterstützen. Die Förderverträge wurden auf einen Zeitraum von 20 Jahren angesetzt und laufen folglich seit Ende 2020 für die ersten EE-Anlagen aus. Staatliche Förderungen wie die feste Einspeisevergütung, die Marktprämie oder das Vorrangprinzip gegenüber herkömmlichen Brennstoffen fallen weg – der Bedarf an neuen Vermarktungsmodellen steigt.

Um Ihre Solaranlage oder Ihren Windpark auch nach der EEG-Förderung bestmöglich zu vermarkten, bieten sich verschiedene Möglichkeiten der sonstigen Direktvermarktung an: 

  • Power Purchase Agreements
  • Spotvermarktung
  • Einbehalt oder Verkauf der erzeugten Herkunftsnachweise

Handel für mehr Transparenz

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich bewusst für Strom aus Erneuerbaren Energien. In diesem Zusammenhang werden sogenannte Herkunftsnachweise zunehmend relevanter. Diese stellen sicher, dass der vom Endverbraucher georderte Strom tatsächlich aus regenerativen Quellen stammt – und als solcher nur einmal gehandelt wird. Kurzum: Sie gestalten die Herkunft von Ökostrom transparent.

Für Sie als Erzeugungsanlagenbetreiber ist der Handel mit Herkunftsnachweisen ein wesentlicher Eckpfeiler. Lassen Sie Ihren erzeugten Strom im Herkunftsnachweisregister erfassen und vertreiben Sie die Zertifikate an nationale und internationale Stromanbieter. Wir nehmen Ihnen die Herkunftsnachweise zu Fix- oder Profit-Sharing-Konditionen ab und kümmern uns vollumfänglich um die Abwicklung von der Registrierung bis hin zur Umbuchung.

  • Zuverlässige Übernahme des Registrierungsprozesses im Herkunftsregister
  • Sichere Antragsstellung für die Ausstellung Ihrer Herkunftsnachweise
  • Kompetente Ausarbeitung individueller Vertragsbedingungen mit Stromanbietern
  • Direkte Ansprechpartner und hervorragende Erreichbarkeit

Kontaktieren Sie uns jetzt für einen unverbindlichen Termin und lassen Sie sich von unseren Experten zu Ihren Möglichkeiten beraten!

Ihr Sales Kontakt

Wir beraten Sie bedarfsgerecht zu den unterschiedlichen Varianten und Ihren individuellen Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns jetzt!

Sales-Team:
sales@sunnic.de
T: +49 40 756 64 49 - 660

Weitere ThemenGemeinsam Grünen Strom vermarkten

Power Purchase Agreement, Post-EEG, Virtuelles Kraftwerk, Redispatch 2.0: Rund um die Vermarktung Ihres Grünstroms gibt es verschiedene Optionen. Wir informieren und beraten Sie vollumfänglich. 

Virtuelles Kraftwerk

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Power Purchase Agreement

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Redispatch 2.0

Um eine Überlastung im Stromnetz zu verhindern, kann der Einsatz eines Kraftwerks reguliert werden: nach dem sogenannten „Redispatch“ -Prinzip. Sofern sich also zu viel Strom im Netz befindet, wird…
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